EU- UND BERUFSKRAFTFAHRER:INNEN​

Kraftfahrer:innen benötigen mehr, als einfach nur den Führerschein. Für die gewerbliche Nutzung benötigt man einen Fahrerqualifikationsnachweis, um den Lkw zu be- oder entladen einen Gabelstaplerschein, und noch so einiges mehr. Auch im Personenverkehr ist es nicht einfach nur damit getan, den „Lappen“ zu besitzen. Egal für welche Variante Sie sich entscheiden, hier finden Sie alle Qualifikationen, welche Sie benötigen, um fit für Ihren alten sowie neuen Arbeitsplatz zu werden.

Die Ausbildungen können modular als auch als Kompaktmaßnahme gewählt werden; alle Maßnahmen sind nach AZAV zertifiziert und werden mit Bildungsgutscheinen über die Agentur für Arbeit oder Jobcenter gefördert. Bei Fragen hierzu sprechen Sie uns einfach an.

Beschleunigte Grundqualifikation gem. BKrFQG

Kraftfahrer:innen im Bereich des Güter- und Personenverkehres benötigen zum Transport eine Grundqualifikation nach dem BKrFQG. Der Nachweis der Qualifikation erfolgte bisher über die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein, wurde aber seit dem 23.05.2021 durch den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ersetzt.

EU- und Berufskraftfahrer:innen (Güterverkehr)

Diese Ausbildung kann als Teilqualifikation 1 oder modular gebucht werden.

Servicelogistiker:innen mit FE-Klasse B/BE

Diese Ausbildung kann als Citydriver-Service-Logistiker/in oder modular gebucht werden.

EU- und Berufskraftfahrer:innen (Personenverkehr)

Diese Ausbildung kann als Teilqualifikation 3 oder modular gebucht werden.

Modulare Weiterbildung nach BKrFQG

Als Kraftfahrer:in aller Fahrerlaubnisklassen über 3,5 t unterliegen Sie der Weiterbildungspflicht nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), sofern Sie die Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation oder einen Besitzstand vorweisen können.

Sie benötigen noch eines oder alle fünf Module dieser Weiterbildung? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Stelle!